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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Tennisanlage und Tennishalle des MTHC
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Tennisanlage und der Tennishalle des Mettmanner Tennis- und Hockeyclubs von 1903/1980 e.V. (MTHC).
2. Buchungsfristen
2.1 Tennishalle
- Die Buchung einzelner Stunden in der Tennishalle ist für alle Personen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) bis zu 2 Wochen im Voraus möglich.
- Buchungen erfolgen ausschließlich online über das Buchungssystem des MTHC.
2.2 Außenplätze
- Außenplätze sind ausschließlich von Mitgliedern des MTHC buchbar.
- Die Buchung kann frühestens 14 Stunden im Voraus erfolgen.
3. Zahlungsweise
- Die Zahlung der Platz- und Hallennutzungsgebühren erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren.
- Mit der Buchung erklärt sich der Nutzer mit dem Einzug der fälligen Beträge einverstanden.
4. Tennishallen-Abonnements (Abos)
- Hallenabonnements (Winter- oder Sommerabos) können über das Online-Buchungssystem eBuSy angefragt werden.
- Nach Prüfung und Bestätigung durch den Verein gelten die gebuchten Abos als verbindlich.
- Ein bestätigtes Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Kündigungsfristen:
Winterabos: Kündigung bis spätestens 30. April des laufenden Abojahres.
Sommerabos: Kündigung bis spätestens 31. Oktober des laufenden Abojahres.
- Die Kündigung muss schriftlich (z. B. per E-Mail an tennishalle@mthc.me) erfolgen.
- Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, wird das Abo automatisch zu den aktuellen Konditionen für die nächste Saison verlängert.
5. Stornobedingungen
- Stornierungen bis spätestens 72 Stunden vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich.
- Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig.
6. Pflege der Hallen und Plätze
- Die Tennisplätze und die Halle sind ordnungsgemäß zu behandeln.
- Nach Spielende sind die Plätze gemäß Aushang (Abziehen, Linien kehren, ggf. Bewässern) ordnungsgemäß zu pflegen.
- In der Halle ist ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen zu spielen, die nicht im Freien getragen wurden.
7. Gebäudenutzung / Sauberkeit
- Die Clubräume, insbesondere Umkleiden und Sanitäranlagen, dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
- Es besteht die Möglichkeit, Schuhe auszuziehen oder Überzieher zu verwenden.
- Bei Missachtung wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20 € fällig.
8. Videoüberwachung
- Seit dem 17.11.2023 ist die Tennishalle sowie die Eingangs- und Flurbereiche des MTHC mit Videokameras überwacht.
- Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Schutz vor Vandalismus sowie der missbräuchlichen und unberechtigten Nutzung der clubeigenen Anlagen.
- Die Aufnahmen werden nach spätestens 72 Stunden gelöscht.
- Es finden keine Tonaufzeichnungen statt.
- Mit der Buchung der Halle und dem Betreten der Clubanlage erklären sich die Nutzer ausdrücklich mit der Videoüberwachung einverstanden.
9. Hausrecht und Haftung
- Der MTHC übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals und der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB behält sich der Verein Sanktionen bis hin zum Ausschluss von der Nutzung der Anlage vor.
- Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit wird keine Haftung übernommen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
10. Schlussbestimmungen
- Mit der Buchung oder dem Betreten der Anlage erkennen Nutzer*innen die vorliegenden AGB an.
- Der MTHC behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website und im Buchungssystem bekannt gegeben.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2025
Mettmanner Tennis- und Hockeyclub von 1903/1980 e.V.