Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Tennisanlage und Tennishalle des MTHC

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Tennisanlage und der Tennishalle des Mettmanner Tennis- und Hockeyclubs von 1903/1980 e.V. (MTHC).

 

2. Buchungsfristen

 

2.1 Tennishalle

  • Die Buchung einzelner Stunden in der Tennishalle ist für alle Personen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) bis zu 2 Wochen im Voraus möglich.
  • Buchungen erfolgen ausschließlich online über das Buchungssystem des MTHC.
     

2.2 Außenplätze

  • Außenplätze sind ausschließlich von Mitgliedern des MTHC buchbar.
  • Die Buchung kann frühestens 14 Stunden im Voraus erfolgen.
     

3. Zahlungsweise

  • Die Zahlung der Platz- und Hallennutzungsgebühren erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren.
  • Mit der Buchung erklärt sich der Nutzer mit dem Einzug der fälligen Beträge einverstanden.
     

4. Tennishallen-Abonnements (Abos)

  • Hallenabonnements (Winter- oder Sommerabos) können über das Online-Buchungssystem eBuSy angefragt werden.
  • Nach Prüfung und Bestätigung durch den Verein gelten die gebuchten Abos als verbindlich.
  • Ein bestätigtes Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

    Kündigungsfristen: 
    Winterabos: Kündigung bis spätestens 30. April des laufenden Abojahres. 
    Sommerabos: Kündigung bis spätestens 31. Oktober des laufenden Abojahres.
     
  • Die Kündigung muss schriftlich (z. B. per E-Mail an tennishalle@mthc.me) erfolgen.
  • Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, wird das Abo automatisch zu den aktuellen Konditionen für die nächste Saison verlängert.

 

5. Stornobedingungen

  • Stornierungen bis spätestens 72 Stunden vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich.
  • Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig.

 

6. Pflege der Hallen und Plätze

  • Die Tennisplätze und die Halle sind ordnungsgemäß zu behandeln.
  • Nach Spielende sind die Plätze gemäß Aushang (Abziehen, Linien kehren, ggf. Bewässern) ordnungsgemäß zu pflegen.
  • In der Halle ist ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen zu spielen, die nicht im Freien getragen wurden.

 

7. Gebäudenutzung / Sauberkeit

  • Die Clubräume, insbesondere Umkleiden und Sanitäranlagen, dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, Schuhe auszuziehen oder Überzieher zu verwenden.
  • Bei Missachtung wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20 € fällig.

 

8. Videoüberwachung

  • Seit dem 17.11.2023 ist die Tennishalle sowie die Eingangs- und Flurbereiche des MTHC mit Videokameras überwacht.
  • Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich dem Schutz vor Vandalismus sowie der missbräuchlichen und unberechtigten Nutzung der clubeigenen Anlagen.
  • Die Aufnahmen werden nach spätestens 72 Stunden gelöscht.
  • Es finden keine Tonaufzeichnungen statt.
  • Mit der Buchung der Halle und dem Betreten der Clubanlage erklären sich die Nutzer ausdrücklich mit der Videoüberwachung einverstanden.

 

9. Hausrecht und Haftung

  • Der MTHC übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals und der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
  • Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB behält sich der Verein Sanktionen bis hin zum Ausschluss von der Nutzung der Anlage vor.
  • Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit wird keine Haftung übernommen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

 

10. Schlussbestimmungen

  • Mit der Buchung oder dem Betreten der Anlage erkennen Nutzer*innen die vorliegenden AGB an.
  • Der MTHC behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website und im Buchungssystem bekannt gegeben.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Juli 2025
Mettmanner Tennis- und Hockeyclub von 1903/1980 e.V.